
Ratgeber: Verkaufen statt stornieren
Ob Streit mit dem Partner oder Unfall: Wer seine Reise weiterverkauft, spart Stornogebühren
Unfall, Krankheit oder die Beendung einer Partnerschaft: Jedes Jahr können tausende Menschen ihren gebuchten Urlaub nicht antreten. In manchen Fällen kommt die Reiserücktrittskostenversicherung für den finanziellen Schaden auf. Doch die hat längst nicht jeder abgeschlossen. Und bei der Trennung vom Partner hilft auch die beste Versicherung nichts. Denn solche Eventualitäten sind als Rücktrittsgrund nicht vorgesehen. Zum Verdruss über den geplatzten Urlaub kommt dann noch dazu, dass man die Reise nicht einfach stornieren kann, sondern erhebliche Gebühren dafür zahlen muss. Die betragen zwischen 20 und 80 Prozent des Reisepreises, bei Spezialprogrammen und Städtereisen ist oft sogar die volle Summe fällig. Da hilft nur eines: Die Reise zu verkaufen.
„Und das Recht, einen Ersatzreisenden ausfindig zu machen, hat jeder”, sagt Beate Wagner, Reiserecht-Expertin bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Erste Anlaufstelle dafür ist das Reisebüro, in dem man seinen Urlaub gebucht hat. Wer Glück hat, dem kann der Berater einen Kunden nennen, der sich für eine ähnliche Reise interessiert hat. Auf jeden Fall kann er Auskunft über die Höhe der Stornogebühren geben. Sie sind Grundlage zur Kalkulation des Verkaufspreises. Dabei gilt natürlich: Je größer der Rabatt auf den ursprünglichen Reisepreis ist, desto eher schlägt ein Käufer zu. Der Berater weiß auch, welche Formalitäten für das Umbuchen auf eine andere Person einzuhalten sind und was das kostet. Die Veranstalter müssten das grundsätzlich erst einmal akzeptieren.
Ist der Preis kalkuliert, nutzt man am besten alle Möglichkeiten. Man fragt im Freundes- und Kollegenkreis nach, hängt das Angebot in der Firma aus, schaltet eine Kleinanzeige und versendet E-Mails – oder geht ins Internet. Der Gang ins Netz ist „sicher der erfolgsversprechendste”, so Beate Wagner, denn „die Wege sind kurz.”
Der Online-Marktplatz Ebay ist allerdings dafür nicht erste Wahl. Unter der Rubrik „Reise” gibt es zwar auch „Storno-Reisen”, die Angebote sind aber nicht gerade zahlreich und gehen in der Fülle der Offerten von Hotels, Reisebüros und Reiseveranstaltern unter.
Anders bei dem Internetportal www.stornopool.de. Das ist auf den Verkauf von geplatzten Reisen spezialisiert und arbeitet sowohl mit Reisebüros als auch betroffenen Urlaubern zusammen. Das Konzept ist simpel: Der Verkäufer spart sich einen Teil seiner Stornogebühren, der Käufer erhält ein reguläres Katalogangebot zum Schnäppchenpreis.
Angst, dass nicht alles mit rechten Dingen zugeht, muss niemand haben, Sicherheitslücken seien „keine zu befürchten”, so Verbraucherschützerin Wagner. Stornopool überprüft alle Eingaben und Daten. Kunden können sicher sein, dass es sich sich bei allen Angeboten tatsächlich um Stornoreisen handelt.
Für Privatleute ist das Einstellen kostenlos. Eine Provision fließt erst, wenn die Reise erfolgreich vermittelt wurde – pauschal 25 Euro oder 20% Prozent der ersparten Stornogebühr zuzüglich Mehrwertsteuer. Ein Beispiel: Wer zehn Tage auf den Kanaren für 1000 Euro gebucht hat, für den fallen mindestens Stornogebühren von 200 Euro an. Wer die Reise verkauft, bekommt 40 Euro in Rechnung gestellt. Ersparnis: 160 Euro.
Interessenten können die Reisen direkt im Internet buchen. Weitere Formalitäten wie zum Beispiel Bezahlung, Umschreibung oder die Aushändigung der Unterlagen müssen Käufer und Verkäufer selbst regeln.
Wichtig: Solange die Reise nicht umgeschrieben oder annulliert worden ist, bleibt das ursprüngliche Vertragsverhältnis mit dem Reiseveranstalter bestehen – und damit auch die Pflicht zu zahlen. Deshalb sollte man von seiner Ersatzperson Vorkasse verlangen.
Wenn sämtliche Verkaufsbemühungen nicht zum Erfolg führen, gibt es eine letzte Chance, die Stornokosten nicht aus der eigenen Tasche bezahlen zu müssen: Man weist dem Reiseveranstalter nach, dass er die stornierte Reise ein zweites Mal verkauft hat. Diese Möglichkeit ist im Gesetz eindeutig geregelt: Der Veranstalter darf dann nur eine Bearbeitungsgebühr von 30 Euro verlangen.
Das Problem: die Beweislast liegt beim Urlauber. Ein Tipp: „Man kurz vor Abflug im Reisebüro durch eine Testbuchung überprüfen, ob das Angebot ausgebucht ist”, so Verbraucherschützerin Wagner. Wenn ja, steht fest, dass die Reise ein zweites Mal verkauft worden ist.*
| Rainer Krause |
* SP Anmerkung: Stornopool führt genau diese Testbuchung für Sie durch, sichert dann aber das Ergebnis, so dass Sie dieses zu Beweiszwecken, schwarz auf weiß, gegenüber dem Veranstalter verwenden können. Bitte einfach die Vereinbarung Rückerstattung - in "Mein Stornopool" Kundenservice - ausfüllen und an SP senden.
| Allgemein AGB Stornoreisen Datenschutz Disclaimer Impressum |
Über Stornopool Über Stornopool Pressestimmen Preise Berechnungsbeispiel Newsletter Archiv |
Hilfe & Support So Geht's FAQ Ihre Reiserechte (PDF) Blacklist-Airlines 3 Letter-Codes Flughäfen |
Stornoreisen / Tickets Verkaufen Storno-Angebote suchen 2 Letter-Codes- Fluggesellschaften |
Keine passende Stornoreise dabei?
|
Stornopool auf Twitter |
|||
| Reiserücktritt / Stornoreisen Verkaufen: Pauschalreisen, nur Hotels, nur Flüge, Kreuzfahrten, Event Tickets/Eintrittskarten Stornoangebte suchen: Finden Sie stornogefährdete Reisen mit und ohne Reiserücktrittsversicherung |
| Immer aktuell und täglich informiert über Stornoreise-Angebote und echte Schnäppchenpreise: Machen Sie Stornopool zu Ihrer Startseite |
| Copyright © 2005 – 2010 Stornopool.de ® – Alle Rechte vorbehalten |
| Link: Bornhauser Immobilien Reutlingen |
