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Börse für geplatzte Urlaubsträume
Wer seinen Urlaub nicht antreten kann, ärgert sich meist ohnehin schon. Zur Enttäuschung kommen dann noch Stornogebühren. Ein Ausweg: die Reise verkaufen.
Stornogebühren betragen zwischen 20 und 80 Prozent des Reisepreises, bei Spezialprogrammen und Städtereisen ist oft sogar die volle Summe fällig. Erste Anlaufstelle in so einem Fall ist das Reisebüro, in dem man seinen Urlaub gebucht hat.
Wer Glück hat, dem kann der Berater einen Kunden nennen, der sich für eine ähnliche Reise interessiert hat. Auf jeden Fall kann er Auskunft über die Höhe der Stornogebühren geben. Sie sind Grundlage zur Kalkulation des Verkaufspreises. Dabei gilt natürlich: Je größer der Rabatt auf den ursprünglichen Reisepreis ist, desto eher schlägt ein Käufer zu. Der Berater weiß auch, welche Formalitäten für die Umbuchung auf eine andere Person einzuhalten sind und was das kostet.
Ist der Preis kalkuliert, nutzt man alle Möglichkeiten. Man fragt im Freundes und Kollegenkreis nach, schaltet eine Kleinanzeige. Die besten Verkaufschancen bestehen über das Internet. Der Marktplatz Ebay ist dafür allerdings nicht erste Wahl. Unter der Rubrik Reise gibt es zwar auch Stornoreisen, die wenigen Angebote dort gehen aber in der Fülle der Offerten von Hotels, Reisebüros und Reiseveranstaltern unter.
Anders ist das im Internetportal www.stornopool.de. Es ist auf den Verkauf von Stornoreisen spezialisiert und arbeitet sowohl mit Reisebüros als auch direkt mit verhinderten Urlaubern zusammen. Das Konzept ist simpel: Der Verkäufer spart sich einen gut Teil seiner Stornogebühren, der Käufer erhält ein reguläres Katalogangebot zum echten Schnäppchenpreis. Stornopool verspricht, dass alle Angebote und Daten überprüft werden. So wollen die Reutlinger Vermittler vermeiden, dass sich Anbieter mit ganz normalen Last-Minute-Angeboten einschleichen.
Für Privatleute und Reisebüros ist das Einstellen der Reisen kostenlos. Eine Provision fließt erst, wenn die Reise erfolgreich vermittelt wurde. Dann berechnet Stornopool 20 Prozent der ersparten Stornogebühr, mindestens aber 25 Euro. Die weiteren Formalitäten wie Bezahlung, Umschreibung, Aushändigung der Unterlagen müssen Käufer und Verkäufer dann selbst regeln.Ganz wichtig beim Verkauf der Reise, egal auf welchem Weg: Solange die Reise nicht umgeschrieben oder annulliert worden ist, bleibt das Vertragsverhältnis mit dem Reiseveranstalter bestehen; und damit auch die Pflicht zur Zahlung. Deshalb sollte man von seiner Ersatzperson in jedem Fall Vorauskasse verlangen.
Rainer Krause
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