
| Kosten für Privatkunden | Leistung | Preis | ||||
| Anmeldung für Kunden | kostenlos | ||||
| Das Einstellen und anbieten stornogefährdeter Reisen | kostenlos | ||||
| Einbinden der Hotelbeschreibung in das Angebot | kostenlos | ||||
| Einbinden von Hotelbildern | kostenlos | ||||
| Prüfung, Aufbereitung & Pfelge der Angebote | kostenlos | ||||
| Kosten für Reisebüros / Vermittler | Leistung | Preis | |||
| Anmeldung für Reisebüros | kostenlos | |||
| Das Einstellen und anbieten stornogefährdeter Reisen | kostenlos | |||
| Einbinden der Hotelbeschreibung in das Angebot | kostenlos | |||
| Einbinden von Hotelbildern | kostenlos | |||
| Prüfung, Aufbereitung & Pflege der Angebote | kostenlos |
1. Erfolgreiche Käufervermittlung / Provision
Stornopool vermittelt rein auf Erfolgsbasis. Nur bei erfolgreicher Vermittlung eines Stornoreise-Angebotes oder Ticket/Eintrittskarte über die Stornopool - Webseite, hat der Anbieter (Verkäufer) an Stornopool eine Provision zu bezahlen.
Für den Käufer einer Reise oder touristischen Leistung oder eines Tickets/Eintrittskarte ist der Kauf/die Buchung provisionsfrei.
Die Provision berechnet sich aus dem gesparten Stornobetrag (Stornogebühr - Preisnachlass = Ersparnis) und beträgt
Der Verkäufer ist dazu verpflichtet:
Der Käufer ist dazu verpflichtet:
3. Kostenersatz -
siehe auch AGB Stornoreisen § 6 Punkt 6.5 (öffnet neues Fenster)
Stornopool erhebt keine Gebühren für die Anmeldung, das Einstellen von Angeboten, die Prüfung, die Pflege und Aufbereitung der Angebote, die Bereitstellung und das Einbinden der GIATA- (Lizenzgebühren) oder Stornopool-Hoteldatenbank. Aus diesem Grund ist die vorzeitige Beendigung eines Angebotes, als zu dem vom Anbieter (Verkäufer) eingegebenen Gültigkeitsdatum nicht vorgesehen und würde Stornopool schädigen. Besteht der Anbieter (Verkäufer) auf eine vorzeitige Beendigung seines Angebotes, verpflichtet er sich zu Schadensersatz an Stornopool in Provisionshöhe. Von dieser Vereinbarung unberührt bleibt das Recht den Nachweis zu führen, dass ein Schaden entweder überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist (§ 309 Ziff. 5 BGB).
Hat der Anbieter (Verkäufer) selbst einen Käufer für sein Storno-Angebot gefunden, verpflichtet er seinen Käufer das Angebot über den Stornpool-Marktplatz zu kaufen.
Hinweis: Aus Gründen der Lesbarkeit, wurde im Text die männliche Form gewählt. Trotzdem beziehen sich die Angaben auf Angehörige beider Geschlechter.
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